ALLGE. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Immobilien Zaspel
A: Die im meinen Angeboten enthaltenen Angaben zum Objekt basieren auf Angaben des
Eigentümers b.z.w. Bevollmächtigten. Ich bin um richtige und vollständige Angaben bemüht,
Übernehme jedoch keine Haftung für diese Angaben.
Ich übernehme insbesondere keine Haftung für Flächenangaben,
(Wohnflächen / Grundstücksflächen / Gewerbeflächen u. s .w.),
diese beruhen ausschließlich auf Angaben des Eigentümers.
Eine steuerliche Beratung, sowie eine Finanzierungsberatung findet nicht statt,
ich bin ausschließlich als Immobilienvermittler, jedoch nicht als Wertgutachter tätig.
Wertgutachten können bei Immobiliensachverstänigen eingeholt werden.
Meine Nachweise sind freibleibend und ursächlich, eine Zwischenverwertung (Verkauf o.
Vermietung ) ist grundsätzlich vorbehalten.
Widersprüche gegen den ursächlichen Nachweis sind binnen 5 Werktagen schriftlich bei mir
anzumelden, nach dem Verstreichen dieser Frist gilt der ursächliche Nachweis als verbindlich
akzeptiert.
Mein Provisionsanspruch entsteht durch den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines
Hauptvertrages, Kauf o. Mietvertrag, (S 652 BGB + §2 WoVermittG) nur wenn dieser
abgeschlossen wird.
B: Meine Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen nur mit meiner
schriftlichen Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag (Miet o. Kaufvertrag) zustande, so haftet
der Empfänger für meine Provision. Die Höhe richtet sich nach dem unten genannten Sätzen.
Die Provision ist verdient wenn zwischen Verkäufer/mieter und Käufer o. Mieter ein Kauf o.
Mietvertrag (o. anderer Hauptvertrag) geschlossen wurde.
C: Die Provision für den Nachweis o. die Vermittlung beträgt bei Verkauf von Objekten 5,95 %
incl. 19 % gesetzl. MwSt, vom Kaufpreis, bei Vermietungen 2 Monatskaltmieten + MwSt
(§ 3 WoVermittG).
Bei Erbbaurechten zweifachen Jahreserbbauzins + MwSt. Die Provision ist vom Käufer oder
Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu zahlen. Der Anspruch auf Provision
entsteht, wenn aufgrund meines ursächlichen Nachweises b.z.w. meiner Vermittlung ein
notarieller Kaufvertrag ( bei Verkäufen) oder ein Mietvertrag zustande kommt. Der
Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von meinem
Angebot abweicht oder ein Vertrag über ein anderes Objekt des von mir nachgewiesenen
Verkäufers / Vermieters abgeschlossen wird.
Gleichfalls bleibt mein Provisionsanspruch auch bei anderer Vertragsart ( Erbaurecht statt
Kauf ; Kauf statt Miete u.s.w. ) bestehen.
Der Käufer / Mieter verpflichtet sich, mich innerhalb von 3 Werktagen zu informieren wenn
ein Hauptvertrag ( Miet o. Kaufvertrag u.s.w.) geschlossen wurde.
Der Nachweis von Objekten, erfolgt nur bei vorheriger Unterschrift des Interessenten unter
einen Objektnachweis. (Provisionsbestätigung)
D: Der Stundensatz für sonstige Dienstleistungen, z.B. Leerung Briefkasten, Kontrollgänge usw. beträgt 50.-€ pro angefangene Stunde zuzüglich der jeweils gültigen MwSt von z.Z. ( 2013 ) 19 %.
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Der Erfüllungsort u.Gerichtsstand ist,soweit zulässig u. nicht anders vereinbart, Nordhausen/ Thüringen.
Nordhausen, 01.09.1993 aktualisiert und ergänzt am 16.4.2013. - Ulf Zaspel - Kaufmann in der Grundstücks & Wohnungswirtschaft