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- Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Juli 2013 11:11
Vorfälligkeitsentschädigung nicht vergessen
Wenn man eine Immobilie verkauft auf welchem noch ein Kredit liegt, wird für die verfrühte Rückführung des Kredites oft eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Die Bank welche das Darlehn ausgereicht hatte, macht diese geltend. Die Bank hatte für die gesamte Laufzeit des Kredits bestimmte Zinsen als Gewinn kalkuliert, welche durch die frühere Rückführung des Darlehns nun nicht mehr erzielt werden.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann bei einer Restschuld von 100.000.- Euro schon mal 10.000.- Euro betragen.
Sie wird durch eine komplizierte Formel ausgerechnet und Banken "verrechnen" sich auch Mal gern zu Ihren Gunsten. Deshalb kann die Überprüfung durch einen Fachmann durchaus lohnend sein.
