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- Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Januar 2014 15:03
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Mietminderung bei Heizungsausfall im Winter
Ein Problem welches im Winter immer wieder vorkommt ist Heizungsminderleistung, oder Heizungsausfall.
Gerade im Winter hat der Mieter ein Recht auf eine warme behagliche Wohnung. Fällt die Heizung aus oder meint der Vermieter, 17- 18 Grad sind ausreichend, beeinträchtigt er die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung, u.U. auch die Gesundheit der Mieter.
Damit begründet er einen Mangel und der Mieter darf die Miete mindern. Im Einzelfall muss aber immer die Frage beantwortet werden, wann und wie der Vermieter eigentlich genau heizen muss und welche Temperaturen in den einzelnen Räumen der Wohnung angemessen sind.
Dabei wird nach Räumen unterschieden. Beispielsweise empfiehlt die Senatsverwaltung für Gesundheit und Umweltschutz Berlin, eine Temperatur im Wohnzimmer von 21 Grad, Ess- und Kinderzimmer 20 Grad, Küche und Schlafzimmer 18 Grad, Bad 23 Grad und auf dem Flur 15 Grad. Diese Temperaturen sind nur in der Zeit von 6 Uhr bis 23 Uhr maßgebend. Bei einer Nachtabsenkung reichen nachts auch 18 Grad aus.
Welche Temperaturen erreicht werden müssen, wird also von den Gerichten unterscheidlich bewertet, allerdings ist bei einem Heizungstotalausfall im Winter, eine Mietminderung von 50% - 100 % denkbar.
Um dies im Streitfall beweisen zu können, wird dem Mieter empfohlen ein Protokoll mit den Innen und Aussentemperaturen zu führen.
