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- Veröffentlicht am Montag, 03. März 2014 10:16
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Wertgutachter aus der Umgebung der Immobilie auswählen.
Eine Immobilie muss zwar vor einem Verkauf grundsätzlich nicht durch einen Immobiliengutachter bewertet werden, aber oftmals ist dies vorteilhaft. Auf alle Fälle sollte ein Gutachter vor Ort ausgewählt werden, denn dieser kennt die Immobiliewerte hier besser als ein Gutachter von weit weg.
Insbesondere wenn mehrere Parteien betroffen sind, wie bei Scheidungen oder Erbengemeinschaften, sollte ein Gutachten eingeholt werden. Die beteiligten Parteien sollten gemeinsam einen Gutachter auswählen, damit sich keine Partei übervorteilt fühlt.
Die Anschriften von gerichtlich vereidigten Wertgutachtern erfärt man i.A. beim Amtsgericht, oder bei der IHK. In Nordhausen wäre also das Amtsgericht Nordhausen, oder die IHK Nordhausen der richtige Ansprechpartner.
Wenn nur eine Partei einen Wertgutachter beauftragt, ist diese Gutachten ein Parteigutachten und kann bei einer folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung der Parteien, als solches verworfen werden.
Der Richter kann dann ein neues Gutachten in Auftrag geben, was natürlich wieder mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Neben einem kompletten Wertgutachten, gibt es auch eine sogenannte gutachterliche Stellungnahme welche nicht so umfangreich und damit kostengünstiger ist.
