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Denkmalschutz bei Immobilien beachten.

Der Denkmalschutz  bei Immobilien soll dafür  sorgen,  dass Baudenkmale  nicht  verfälscht  oder  vernichtet  werden und  ein bestehendes  Stadtbild erhalten  bleibt.  Ein imposantes  Beispiel  für  eine denkmalgeschützte  Stadt  ist  z.B.   der mittelalterliche  Stadtkern  von  Quedlinburg  am Harz. ( Video )  Die Eigentümer  sind  zum Erhalt  der Immobilie verpflichtet, solange  dies zumutbar ist.

Steht  eine Immobilie unter Denkmalschutz,  so  dürfen die Eigentümer  keine eigenmächtigen Veränderungen  an der Fassade, oder auch am Innenraum vornehmen.  Solche  Veränderungen  sind nur mit Genehmigung  der Denkmalschutzbehörde  möglich.

Allerdings muss ein Denkmalschutz nicht  gleich  von Nachteil sein,  im Gegenzug gibt  es interessante steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, Fördermittel oder auch  zinsvergünstigte  Kredite. Ein Baudenkmal  muss also  nicht  immer  ein Nachteil  sein.

In Nordhausen ist der erste Ansprechpartner  für Denkmalangelegenheiten die untere Denkmalschutzbehörde.

Mittelalterliche Innenstadt von Quedlinburg - komplett unter Denkmalschutz