- Details
- Veröffentlicht am Freitag, 04. April 2014 18:26
- Zugriffe: 3199
Denkmalschutz bei Immobilien beachten.
Der Denkmalschutz bei Immobilien soll dafür sorgen, dass Baudenkmale nicht verfälscht oder vernichtet werden und ein bestehendes Stadtbild erhalten bleibt. Ein imposantes Beispiel für eine denkmalgeschützte Stadt ist z.B. der mittelalterliche Stadtkern von Quedlinburg am Harz. ( Video ) Die Eigentümer sind zum Erhalt der Immobilie verpflichtet, solange dies zumutbar ist.
Steht eine Immobilie unter Denkmalschutz, so dürfen die Eigentümer keine eigenmächtigen Veränderungen an der Fassade, oder auch am Innenraum vornehmen. Solche Veränderungen sind nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde möglich.
Allerdings muss ein Denkmalschutz nicht gleich von Nachteil sein, im Gegenzug gibt es interessante steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, Fördermittel oder auch zinsvergünstigte Kredite. Ein Baudenkmal muss also nicht immer ein Nachteil sein.
In Nordhausen ist der erste Ansprechpartner für Denkmalangelegenheiten die untere Denkmalschutzbehörde.
Mittelalterliche Innenstadt von Quedlinburg - komplett unter Denkmalschutz
