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- Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Mai 2014 12:43
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Bei Mietobjekten Investitionen sehr gut abwägen
Wird eine Immobilie vermietet, so hat der Mieter oft noch eigene Wünsche wie diese umgestaltet werden soll, ein klassisches Beispiel ist der Ausbau des Dachgeschosses bei einem vermieteten Einfamilinenhaus.
Auch bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien, z.B. einer Werkstatt, sind oft noch Änderungen und Ausbauten gewünscht.
Solche Umbauten sollten sorgfältig vertraglich geregelt sein, damit es bei Auslaufen des Mietvertrages nicht zu Streitigkeiten kommt. Grundsätzlich muss eine Immobilie so zurückgegeben werden wie diese übernommen wird, d.h. der Ausbau des Dachgeschosses muss ggf. wieder zurückgebaut werden !
Auch wenn dieser erhalten bleibt, hat man als Mieter i.A. keinen Anspruch auf Erstattung seiner eigenen Aufwendungen. Deshalb sollte eine Investition in gemietete Immobilien sehr gut überlegt sein und zumindest mit einem längerfristigen Mietvertrag gesichert sein.
Auch sollte vertraglich geregelt werden, dass kein Rückbau statt finden muss.
