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SchwachSuper 

Bei Mietobjekten Investitionen  sehr gut abwägen

Wird  eine Immobilie  vermietet,  so hat  der Mieter oft  noch eigene  Wünsche   wie  diese umgestaltet   werden  soll,   ein klassisches  Beispiel  ist der  Ausbau  des Dachgeschosses  bei einem vermieteten Einfamilinenhaus.

Auch bei  der Vermietung  von Gewerbeimmobilien, z.B.   einer  Werkstatt,  sind oft noch Änderungen  und  Ausbauten  gewünscht.

Solche Umbauten  sollten  sorgfältig  vertraglich  geregelt  sein,  damit  es  bei Auslaufen  des Mietvertrages  nicht zu Streitigkeiten  kommt.  Grundsätzlich  muss eine  Immobilie  so  zurückgegeben  werden  wie  diese übernommen  wird,   d.h.   der Ausbau  des Dachgeschosses  muss  ggf.   wieder  zurückgebaut werden  !

Auch  wenn  dieser  erhalten bleibt, hat man  als Mieter  i.A.  keinen Anspruch   auf Erstattung  seiner eigenen Aufwendungen.  Deshalb   sollte  eine Investition  in gemietete Immobilien  sehr  gut  überlegt  sein und zumindest  mit einem längerfristigen  Mietvertrag  gesichert  sein.

Auch sollte  vertraglich geregelt werden,   dass kein Rückbau statt finden muss.