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- Veröffentlicht am Dienstag, 10. Juni 2014 09:21
Erbbaurecht - Alternative zum Grundstückskauf ?
Das Erbbaurecht, manachmal auch Erbpacht genannt, ist das veräusser und auch vererbbare Recht, auf einem fremden Grundstück ein Wohn bzw. Gewerbegebäude zu errichten. Man wird also nicht Grundstückseigentümer und zahlt an diesen ein regelmässiges Entgelt, den Erbbauzins. Der Grundstückseigentümer wird als Erbbaurechtsgeber, der Pächter als Erbbaurechtsnehmer bezeichnet.
Geregelt ist das Erbbaurecht in der Erbbaurechtsverordnung von 1919. Das jährliche Entgelt beträgt zwischen 3 - 6 % des Bodenwertes, wobei bei gewerblichen Gebäuden der Erbbauzins eher am oberen Ende der Skala liegt.
Die Dauer von Erbbaurechtsverträgen beträgt meist zwischen 70 und 99 Jahren, bei gewerblichen Erbbaurechtsverträgen ist die Dauer meist kürzer. Erbbaurechtsgeber sind meist Gemeinden, grosse Industriekonzerne, Stiftungen oder Kirchen und andere Religionsgemeinschaften.
Wenn man ein Haus auf einem Erbbaurechtsgrundstück errichtet, sollte man sich darüber im klaren sein, dass einem das Grundstück nie gehören wird. Nach etwa 40 - 50 Jahren hat man den Grundstückswert bezahlt, ohne das einem das Grundstück gehört. Trotzdem bildet das Erbbaurecht oft die einzige Möglichkeit an ein bebaubares Grundstück zu kommen.
Auch in Nordhausen stehen viele Eigenheime, z.B. in Nordhausen-Ost, auf Erbbaurechtsgrundstücken. In Ilfeld sind viele Liegenschaften im Besitz der Klosterkammer Hannover, einer Behörde des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.

