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Erbbaurecht  -  Alternative zum Grundstückskauf  ?

Das Erbbaurecht,  manachmal auch Erbpacht genannt,   ist das  veräusser und auch vererbbare  Recht, auf einem fremden Grundstück  ein Wohn  bzw. Gewerbegebäude  zu  errichten.  Man  wird  also nicht  Grundstückseigentümer und zahlt an diesen  ein regelmässiges  Entgelt,  den Erbbauzins.  Der  Grundstückseigentümer  wird als Erbbaurechtsgeber, der Pächter als Erbbaurechtsnehmer  bezeichnet.

Geregelt ist  das Erbbaurecht in  der Erbbaurechtsverordnung von   1919.    Das jährliche  Entgelt beträgt   zwischen   3 - 6 %  des Bodenwertes, wobei  bei gewerblichen Gebäuden der Erbbauzins  eher  am oberen  Ende der Skala  liegt.

Die Dauer  von Erbbaurechtsverträgen beträgt  meist  zwischen  70  und   99 Jahren,   bei gewerblichen Erbbaurechtsverträgen  ist die Dauer meist  kürzer.  Erbbaurechtsgeber  sind meist Gemeinden, grosse Industriekonzerne,  Stiftungen  oder Kirchen und andere Religionsgemeinschaften.

Wenn  man  ein Haus auf einem Erbbaurechtsgrundstück errichtet, sollte man  sich darüber im klaren sein,  dass einem das Grundstück nie gehören  wird.  Nach etwa  40 - 50 Jahren hat man  den Grundstückswert bezahlt,   ohne das einem das Grundstück  gehört. Trotzdem  bildet  das Erbbaurecht  oft die einzige Möglichkeit  an ein bebaubares Grundstück  zu kommen.

Auch in Nordhausen  stehen viele Eigenheime,  z.B.  in Nordhausen-Ost,   auf  Erbbaurechtsgrundstücken.  In  Ilfeld  sind  viele Liegenschaften  im  Besitz  der  Klosterkammer Hannover, einer  Behörde des Niedersächsischen Ministeriums  für Wissenschaft und  Kultur.