Bewertung:  / 0
SchwachSuper 

Timesharing Immobilien im Urlaubsort - eine gute Investition  ?

Unter  Time-Sharing  versteht man  die Nutzung  eines Ferienhauses, einer Ferienwohnung  oder einer anderen  Immobilie.   Da  es viele  Miteigentümer  gibt, ist Streit  oft  vorprogrammiert. Ein paar Wochen Ferien im eigens reservierten Appartment auf Mallorca oder Ibiza - das klingt besser als es ist. Für ein langjähriges Feriennutzungsrecht auf Time-Sharing-Basis greifen viele Urlauber tief in die Tasche.  Das böse Erwachen  kommt dann später.

Time-Sharing - Begriffsbestimmung

Beim Time-Sharing wird das Recht verkauft, für eine bestimmte Zeit im Jahr ein voll ausgestattetes Appartement in einer Ferienanlage oder einem Hotel während des Urlaubs bewohnen zu dürfen. Dieses Feriennutzungsrecht wird vertraglich für einen Zeitraum von minimum mehr als einem Jahr bis zu 99 Jahren,   oder auch zeitlich unbegrenzt übertragen. Der Urlauber zahlt bei Vertragsbeginn einmalig einen Betrag, der je nach Laufzeit des Vertrages und saisonbedingt zwischen 2.500 Euro und 20.000 Euro betragen, manchmal aber auch darüber liegen kann.

Risiken  des  Timesharing

Time-Sharing Angebote  werden oft  oft an der Strandprommenmade  im Urlaubsort angeboten  und es wird auf einen  schnellen  Abschluss gedrängt.  Auf keinen Falle  sollte man   unter Zeitdruck  einen  Vertrag abschliessen. Besser  man  nimmt  die  Prospekte mit nach Hause und prüft in  Ruhe.   Wichtig ist  vor allen  welches  Recht  gilt   und dass  die Vertragsunterlagen  in Deutsch abgefasst sind.

Der Time-Sharing-Erwerb  birgt zahlreiche  Risiken: Der  Preis  ist in der Regel im Voraus zu zahlen, so dass keine Garantie besteht, dass der Gegenwert tatsächlich eingelöst wird. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass es keinen funktionierenden Immobilienmarkt  für Time-Sharing-Immobilien gibt. Sollten sie  feststellen, dass Sie statt einer Immobilie  in Spanien lieber eine  in der Türkei hätten, stehen die Chancen für einen Wiederverkauf  nicht  sehr  gut.   Selbst  wenn man einen Käufer für  die Immobilie findet, muss man oft erhebliche Abschläge in Kauf nehmen. 

Will man  aus einen Timesharing-Vertrag   wieder  aussteigen,  so  sollte man einen Anwalt beauftragen welcher auf dieses Gebiet spezialisiert  ist.

Alles  in allem  ist es besser,  direkt in eine bestimmte Immobilie zu investieren.