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- Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2014 13:59
Timesharing Immobilien im Urlaubsort - eine gute Investition ?
Unter Time-Sharing versteht man die Nutzung eines Ferienhauses, einer Ferienwohnung oder einer anderen Immobilie. Da es viele Miteigentümer gibt, ist Streit oft vorprogrammiert. Ein paar Wochen Ferien im eigens reservierten Appartment auf Mallorca oder Ibiza - das klingt besser als es ist. Für ein langjähriges Feriennutzungsrecht auf Time-Sharing-Basis greifen viele Urlauber tief in die Tasche. Das böse Erwachen kommt dann später.
Time-Sharing - Begriffsbestimmung
Beim Time-Sharing wird das Recht verkauft, für eine bestimmte Zeit im Jahr ein voll ausgestattetes Appartement in einer Ferienanlage oder einem Hotel während des Urlaubs bewohnen zu dürfen. Dieses Feriennutzungsrecht wird vertraglich für einen Zeitraum von minimum mehr als einem Jahr bis zu 99 Jahren, oder auch zeitlich unbegrenzt übertragen. Der Urlauber zahlt bei Vertragsbeginn einmalig einen Betrag, der je nach Laufzeit des Vertrages und saisonbedingt zwischen 2.500 Euro und 20.000 Euro betragen, manchmal aber auch darüber liegen kann.
Risiken des Timesharing
Time-Sharing Angebote werden oft oft an der Strandprommenmade im Urlaubsort angeboten und es wird auf einen schnellen Abschluss gedrängt. Auf keinen Falle sollte man unter Zeitdruck einen Vertrag abschliessen. Besser man nimmt die Prospekte mit nach Hause und prüft in Ruhe. Wichtig ist vor allen welches Recht gilt und dass die Vertragsunterlagen in Deutsch abgefasst sind.
Der Time-Sharing-Erwerb birgt zahlreiche Risiken: Der Preis ist in der Regel im Voraus zu zahlen, so dass keine Garantie besteht, dass der Gegenwert tatsächlich eingelöst wird. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass es keinen funktionierenden Immobilienmarkt für Time-Sharing-Immobilien gibt. Sollten sie feststellen, dass Sie statt einer Immobilie in Spanien lieber eine in der Türkei hätten, stehen die Chancen für einen Wiederverkauf nicht sehr gut. Selbst wenn man einen Käufer für die Immobilie findet, muss man oft erhebliche Abschläge in Kauf nehmen.
Will man aus einen Timesharing-Vertrag wieder aussteigen, so sollte man einen Anwalt beauftragen welcher auf dieses Gebiet spezialisiert ist.
Alles in allem ist es besser, direkt in eine bestimmte Immobilie zu investieren.
