- Details
- Veröffentlicht am Freitag, 26. September 2014 15:20
- Zugriffe: 2717
Mietkauf vom Immobilien
Beim Mietkauf von Immobilien soll mit dem Mietpreis, der spätere Erwerb einer Immobilie bezahlt werden. Entweder wird der gesamte Kaufpreis mit der Miete abgedeckt und die Immobilie ist nach 10 - 15 Jahren bezahlt, oder es gibt eine Schlussrate. Mit dieser wird die Immobilie dann entgültig bezahlt. Der klassische Mietkauf bebeutet, dass mit der Miete der Kaufpreis abgezahlt wird.
Es gibt noch das Optionsmodell, hier ist der Mietkauf nach einer bestimmten Frist möglich aber nicht verbindlich. D.h. der Mietkäufer muss die Immobilie nicht nach einer bestimmten Frist kaufen.
Da neben den Mieten auch noch Zinsen zu zahlen sind, kann dies teurer werden als eine klassische Immobilienfinanzierung über eine Bank. Hier sollte genau verglichen werden was eine klassische Finanzierung zum Schluss kosten würde.
Im Allgemeinen ist vom Mietkauf eher ab zuraten. Bis zur entgültigen Bezahlung der Immobilie bleibt der Voreigentümer im Grundbuch und haftet für alle Rückstände. Zahlt der Erwerber z.B. keine Wasserkosten, muss der Voreigentümer dafür aufkommen.
Auch der Mietkäufer hat Risiken, kommt der Mietkauf zum Schluss nicht zu Stande hat dieser in den vergangenen Jahren hohe Raten gezahlt, welche nun verfallen und nur auf dem Rechtswege zurück zu holen sind.
Der Mietkauf von Immobilien sollte also genau geprüft werden und vor allem im Grundbuch abgesichert werden.
