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- Veröffentlicht am Dienstag, 21. Oktober 2014 13:09
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Bausparkasse besteht auf Zuteilung des fälligen Bausparvertrages
Die Zinsen für angelegtes Geldvermögen sind bei normalen Geschäftsbanken derzeit sehr niedrig und so suchen viele nach einer lohnenden Geldanlage. Diese Alternative kann eine Bausparkasse sein. Man zahlt einfach auf einen bestehenden Bausparvertrag weiter ein und hat manchmal noch Zinsen von bis zu 4 Prozent. Dazu kommt oft noch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Eine bessere Geldanlage kann man im Moment kaum finden.Doch hier ist Vorsicht geboten, ist das Mindestguthaben erreicht kann die Bausparkasse auf der Zuteilung des Vertrages bestehen. Das Mindestguthaben beträgt in der Regel 40 - 50 % der Bausparsumme. Ist dieses erreicht so kann die Bausparkasse auf Zuteilung bestehen und liegt damit rechtlich auch auf der sicheren Seite. Um dies zu verhindern sollte man kein Geld mehr auf das Bausparkonto einzahlen, wenn man etwa 40 % der Bausparsumme erreicht hat. So wird der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif und läuft weiter.
In der jetzigen Niedrigzinsphase werden Kunden mit Altverträgen oft von der Baussparkasse angeschrieben, Ihr Bauspardahrlehn nun endlich in Anspruch zu nehmen. Ehe man sich drängen lässt, sollte man die Konditionen des Vertrages genau prüfen. Konditionen wie Ansparzeit, Tilgungszeit, Mindestvertragsdauer oder Mindestguthaben sind oft recht unterschiedlich.Oftmals kann man sich dann ruhig zurücklehnen und weiter über die üppigen Zinsen freuen.

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