Bewertung:  / 1
SchwachSuper 

Bausparkasse besteht auf Zuteilung  des fälligen Bausparvertrages

Die Zinsen  für   angelegtes Geldvermögen  sind  bei normalen  Geschäftsbanken derzeit  sehr niedrig  und  so  suchen  viele nach einer lohnenden  Geldanlage.   Diese  Alternative  kann  eine Bausparkasse  sein.  Man zahlt einfach auf einen bestehenden  Bausparvertrag  weiter ein  und hat manchmal  noch Zinsen von  bis  zu  4 Prozent.  Dazu kommt oft noch die  Wohnungsbauprämie und  die Arbeitnehmersparzulage.    Eine bessere  Geldanlage kann man  im Moment  kaum finden.

Doch hier  ist  Vorsicht geboten, ist  das Mindestguthaben erreicht  kann die Bausparkasse  auf der  Zuteilung des  Vertrages bestehen.  Das  Mindestguthaben  beträgt in der  Regel  40 -  50 %   der Bausparsumme.   Ist dieses  erreicht   so  kann  die Bausparkasse  auf  Zuteilung bestehen  und  liegt damit  rechtlich auch auf der sicheren  Seite. Um  dies zu verhindern  sollte  man  kein Geld mehr  auf das Bausparkonto  einzahlen,   wenn  man  etwa   40 % der  Bausparsumme  erreicht hat.   So wird  der Bausparvertrag  noch nicht  zuteilungsreif und läuft weiter.

In der jetzigen  Niedrigzinsphase  werden  Kunden mit  Altverträgen  oft von der  Baussparkasse angeschrieben,  Ihr  Bauspardahrlehn  nun endlich  in Anspruch  zu nehmen.  Ehe man  sich drängen lässt, sollte man  die Konditionen  des Vertrages  genau  prüfen.  Konditionen  wie  Ansparzeit, Tilgungszeit, Mindestvertragsdauer  oder  Mindestguthaben   sind  oft recht unterschiedlich.

Oftmals kann man sich dann  ruhig  zurücklehnen und   weiter über die üppigen  Zinsen freuen.