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- Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Oktober 2014 17:43
Neuer Wohntrend Kollektivhäuser ?
In größern Städten wie z.B. Leipzig oder Berlin, gibt es seit Jahren einen neuen Trend sich Wohneigentum zu schaffen, das Kollektiveigentum. In Leipzig gibt es derzeit über 40 Mehrfamilienhäuser welche so betrieben werden. Die Immobilie bleibt im kollektiven Eigentums und wird gemeinsam erworben, saniert und betrieben. Im Gegensatz zu Bauherrengemeinschaften entsteht kein Gemeinschafts und Sondereigentum, sondern alles bleibt im Eigentum des Hauskollektivs. Sind z.B. im Erdgeschoss Ladenflächen vorhanden, so werden diese kostengünstig vermietet. Diese Einnahmen fliessen dem Wohnkollektiv zu. Solche Gewerbeflächen werden oft für kulturelle oder gemeinschaftliche Zwecke genutzt.
Wenn ein solches Kollektiv begründet wird, wird zuerst eine Genossenschaft gegründet, welche die Immobilie erwirbt. Die Genossen zahlen in diese ein und mit diesen Mitteln wird die Immobilie erworben und ggf. saniert. Oft kann man noch günstige Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bekommen. Die Miete für die Räume ist sehr günstig und soll niemanden finanziell überfordern. Wer neu in frei werdende Räume einzieht, bestimmt das Kollektiv.
Die Gründer einer solchen Genossenschaft sind i.A. recht jung, älter als 35 Jahre ist eher selten jemand. Wichtig ist eine klare Regelung, wie verfahren wird wenn ein Genosse ausscheiden will. Da diese Form des Wohnens gerade für junge Menschen sehr interessant ist, sollen sich auch immer wieder Nachfolger finden lassen.
Neben Leipzig finden sich solche Projekte auch z.B. in Erfurt (Thüringen ), Hannover, Lübeck, Halberstadt, Dresden oder Berlin. Die umfangreichste Szene alternativer Wohnformen dürfte allerdings derzeit in Leipzig zu finden sein.
Neben Kollektivhäusern gibt es noch die Wohnform der Wächter oder Ausbauhäuser, hier wird kein Kollektiv begründet. Ein Immobilieneigentümer stellt seine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung u. verlangt i.A. einen sehr geringen Mietzins. Zweck einer solchen Nutzung ist es einen Zeitraum zu überbrücken, bis sich die Immobilie wieder am Immobilienmarkt absetzen lässt. Die Immobilie soll bewacht werden, damit sich das Objekt z.B. wg. Vandalismus nicht weiter verschlechtet.
Bei Wächterhäusern beträgt die Dauer der Mietverträge nicht mehr als 5 Jahre, bei Ausbauhäusern nicht mehr als etwa 10 Jahren. Die Zukunft der Hausgemeinschaft liegt in den Händen des Immobilieneigentümers.
