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Neuer  Wohntrend   Kollektivhäuser    ?

In  größern Städten  wie  z.B.  Leipzig oder Berlin, gibt es  seit Jahren  einen neuen Trend   sich  Wohneigentum  zu schaffen,  das Kollektiveigentum.  In Leipzig gibt es  derzeit   über 40   Mehrfamilienhäuser  welche  so betrieben  werden.  Die Immobilie  bleibt  im kollektiven Eigentums  und   wird gemeinsam  erworben,  saniert  und betrieben.  Im  Gegensatz  zu Bauherrengemeinschaften  entsteht  kein   Gemeinschafts und Sondereigentum, sondern alles  bleibt  im Eigentum  des  Hauskollektivs.  Sind z.B. im Erdgeschoss  Ladenflächen  vorhanden,  so  werden  diese   kostengünstig vermietet.   Diese  Einnahmen  fliessen  dem Wohnkollektiv  zu.  Solche Gewerbeflächen  werden  oft  für kulturelle  oder gemeinschaftliche  Zwecke genutzt.

Wenn  ein solches  Kollektiv  begründet wird,   wird zuerst  eine Genossenschaft gegründet, welche  die Immobilie erwirbt.  Die Genossen zahlen in  diese ein und mit diesen Mitteln    wird  die Immobilie  erworben und ggf.   saniert.  Oft  kann man  noch  günstige  Kredite bei der  Kreditanstalt für Wiederaufbau  bekommen.   Die  Miete  für  die  Räume   ist sehr  günstig  und  soll niemanden  finanziell  überfordern.  Wer  neu  in frei  werdende  Räume  einzieht, bestimmt  das Kollektiv.

Die  Gründer einer  solchen Genossenschaft  sind  i.A.  recht  jung, älter  als   35 Jahre  ist  eher  selten jemand.   Wichtig  ist eine klare Regelung, wie verfahren  wird  wenn   ein Genosse ausscheiden  will.  Da diese  Form des  Wohnens  gerade   für  junge Menschen  sehr interessant  ist,   sollen  sich auch immer wieder Nachfolger finden lassen.

Neben Leipzig finden  sich solche  Projekte  auch  z.B.   in Erfurt (Thüringen ), Hannover, Lübeck, Halberstadt, Dresden  oder Berlin.  Die umfangreichste  Szene  alternativer  Wohnformen  dürfte  allerdings  derzeit  in Leipzig  zu  finden sein.

Neben Kollektivhäusern  gibt  es  noch die Wohnform  der  Wächter  oder Ausbauhäuser, hier  wird kein Kollektiv begründet.   Ein Immobilieneigentümer stellt  seine Immobilie   für  einen bestimmten Zeitraum zur  Verfügung u.  verlangt  i.A.  einen  sehr geringen Mietzins.   Zweck  einer  solchen Nutzung  ist  es  einen Zeitraum   zu überbrücken, bis  sich die Immobilie wieder  am Immobilienmarkt  absetzen  lässt.  Die Immobilie  soll bewacht  werden, damit sich  das Objekt  z.B. wg. Vandalismus nicht weiter  verschlechtet. 

Bei Wächterhäusern beträgt  die Dauer  der Mietverträge  nicht mehr  als  5 Jahre,  bei  Ausbauhäusern nicht mehr  als  etwa  10 Jahren.  Die  Zukunft  der Hausgemeinschaft  liegt  in den Händen  des Immobilieneigentümers.