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Kündigung übersparter Bausparverträge durch  die Bausparkasse

Wer heute noch über einen alten Bausparvertrag  z. B.  aus  dem  Jahre  2000 verfügt kann  sich freuen.   Solche  Bausparverträgen  bieten  oft  noch einen Guthabenszins  von  2 Prozent.    Ist  der Vertrag  zuteilungsreif  und   wird nicht  abgerufen  so gibt es   oft  noch  einen  Bonuszins,  so das  3,5 - 4 Prozent  möglich   sind. 

Den  Sparer  freut  dies, die Bausparkassen belastet  dies erheblich. Die  Bausparkunden  werden gedrängt  das  Bauspardarlehn  abzurufen,  oder  den alten Vertrag  zu kündigen  und einen neuen zu schlechteren  Kondition  abzuschliessen.  Da  noch nicht in letzter Instantz  geklärt   ist  unter welchen Bedinungen  einen Bausparkasse  den Vertrag  von sich aus kündigen  kann,  sollte man eine Kündigung  nicht  unwidersprochen  hinnehmen.

Der Bundesgerichtshof  soll  in 2015  zu diesem Thema möglicherweise eine Entscheidung fällen.

In den letzten Jahren  wurden  durch die Bausparkassen hauptsächlich Verträge gekündigt, welche  seit  10 oder mehr Jahren  zuteilungsreif  waren und nicht abgerufen  wurden.

Grundsätzlich  sollte man  nicht die gesamte Bausparsumme ansparen, denn dann hat man schlechte Argumente  sich gegen  eine Kündigung  zu wehren.   Bei  etwa   80 %  der Bausparsumme sollte man  die Überweisungen an die Bausparkasse einstellen.

Beispiel: Bausparsumme  100.000.-  Euro - max. bis  80.000.- Euro besparen.