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- Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Dezember 2014 15:02
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Kündigung übersparter Bausparverträge durch die Bausparkasse
Wer heute noch über einen alten Bausparvertrag z. B. aus dem Jahre 2000 verfügt kann sich freuen. Solche Bausparverträgen bieten oft noch einen Guthabenszins von 2 Prozent. Ist der Vertrag zuteilungsreif und wird nicht abgerufen so gibt es oft noch einen Bonuszins, so das 3,5 - 4 Prozent möglich sind.
Den Sparer freut dies, die Bausparkassen belastet dies erheblich. Die Bausparkunden werden gedrängt das Bauspardarlehn abzurufen, oder den alten Vertrag zu kündigen und einen neuen zu schlechteren Kondition abzuschliessen. Da noch nicht in letzter Instantz geklärt ist unter welchen Bedinungen einen Bausparkasse den Vertrag von sich aus kündigen kann, sollte man eine Kündigung nicht unwidersprochen hinnehmen.
Der Bundesgerichtshof soll in 2015 zu diesem Thema möglicherweise eine Entscheidung fällen.
In den letzten Jahren wurden durch die Bausparkassen hauptsächlich Verträge gekündigt, welche seit 10 oder mehr Jahren zuteilungsreif waren und nicht abgerufen wurden.Grundsätzlich sollte man nicht die gesamte Bausparsumme ansparen, denn dann hat man schlechte Argumente sich gegen eine Kündigung zu wehren. Bei etwa 80 % der Bausparsumme sollte man die Überweisungen an die Bausparkasse einstellen.
Beispiel: Bausparsumme 100.000.- Euro - max. bis 80.000.- Euro besparen.
