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- Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Dezember 2014 15:46
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Streusalz zum Auftauen ? - Stadtsatzung beachten
Eigentümer von Häusern oder Wohnungen haben bei Schnee und Eis eine Räum und Streupflicht. Diese wird meist per Miet oder Pachtvertrag auf die Nutzer dieser Immobilien übertragen. Stürzt ein Passant und verletzt sich, so können die jeweiligen Mieter in Regress genommen werden.
Zum Abstumpfen bietet sich Streukies an und zum Auftauen Streusalz.
In der kalten Jahreszeit wird zwar überall Streusalz zum Auftauen der Wege und Treppen verkauft. Ob es aber von Privatpersonen eingesetzt werden darf, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab und ist in einer Satzung geregelt. Diese kann in Erfurt, Weimar oder Jena durchaus unterschiedlich sein.
Um es noch ein wenig komplizierter zu machen darf der öffentliche Winterdienst zwar Auftausalz einsetzen, Privatpersonen aber manchmal laut Satzung der Gemeinde nicht. Man will auf diese Art die Verwendung von Streusalz beschränken um Bäume im öffentlichen Raum zu schützen.
