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Streusalz zum Auftauen ?   -  Stadtsatzung beachten

Eigentümer  von  Häusern  oder Wohnungen  haben  bei  Schnee und  Eis  eine Räum  und Streupflicht.  Diese   wird  meist  per  Miet  oder Pachtvertrag  auf die  Nutzer  dieser Immobilien  übertragen.  Stürzt  ein Passant  und verletzt  sich,  so  können  die jeweiligen  Mieter in Regress genommen  werden.

Zum Abstumpfen  bietet sich  Streukies an und  zum Auftauen  Streusalz.

In  der kalten Jahreszeit   wird  zwar  überall  Streusalz  zum  Auftauen  der  Wege und Treppen verkauft. Ob es aber  von Privatpersonen   eingesetzt  werden  darf, hängt  von  der jeweiligen Gemeinde  ab  und ist  in  einer Satzung geregelt.  Diese kann  in  Erfurt, Weimar  oder Jena  durchaus   unterschiedlich sein.

Um  es noch ein wenig  komplizierter  zu machen   darf  der öffentliche  Winterdienst  zwar  Auftausalz  einsetzen,  Privatpersonen   aber manchmal  laut  Satzung  der Gemeinde  nicht.  Man  will   auf diese  Art   die Verwendung  von Streusalz beschränken  um  Bäume im öffentlichen  Raum  zu schützen.