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Anliegerbeiträge  für   Immobilienbesitzer

Anliegerbeiträge oder Erschliessungsbeiträge sind Kosten  welche  die Gemeinde  für  die Infrastruktur  wie Kanal oder Strassenbau erhebt.   Die entstandenen Kosten werden teilweise auf die Grundstückseigntümer umgelegt und können recht erheblich sein. Ein wichtiger Unterschied  besteht zwischen Erschliessungskosten und Strassenausbaukosten.  Erschliessungskosten fallen für  die erstmalige Erschliessung an.   Strassenausbaubeiträge   dagegen,   fallen  für  die spätere Sanierung  einer Strasse an.

Anliegerbeiträge sind  z.B. Kosten für den Strassenbau,  Bürgersteig, Strassenbeleuchtung,  Wasser und Abwasserentsorgung  usw.  Dies gilt für  die Neuerrichtung  oder og. Massnahmen oder  auch die Sanierung.

Berechnet  werden  die Beiträge  nach der jeweiligen Satzung  der Gemeinde. Im  Allgemeinen trägt  die  Gemeinde  einen Teil, den sogenannten Eigenenteil, der Rest  wird auf  die Grundstückseigentümer  verteilt.  Verteilt werden  die Kosten nach einer Formel, Grundstücksfläche  mal einen Nutzungsfaktor.

Anliegerbeiträge oder auch Erschliessungskosten  können auch nach  vielen Jahren noch erhoben  werden,  als Immobilienkäufer sollte man sich im Notarvetrag zusichern lassen,  das hier keine Rechnungen/ Forderungen der Gemeinde anhänig sind.   Die Beitragsbescheide  der Gemeinden sind nicht immer korrekt und sollten im Zweifel  geprüft und angefochten werden.  Die Frist  für eine Anfechtung ist i.A.  nicht besonders lang und beträgt  ca. einen Monat.