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- Veröffentlicht am Sonntag, 04. Januar 2015 09:46
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Anliegerbeiträge für Immobilienbesitzer
Anliegerbeiträge oder Erschliessungsbeiträge sind Kosten welche die Gemeinde für die Infrastruktur wie Kanal oder Strassenbau erhebt. Die entstandenen Kosten werden teilweise auf die Grundstückseigntümer umgelegt und können recht erheblich sein. Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen Erschliessungskosten und Strassenausbaukosten. Erschliessungskosten fallen für die erstmalige Erschliessung an. Strassenausbaubeiträge dagegen, fallen für die spätere Sanierung einer Strasse an.
Anliegerbeiträge sind z.B. Kosten für den Strassenbau, Bürgersteig, Strassenbeleuchtung, Wasser und Abwasserentsorgung usw. Dies gilt für die Neuerrichtung oder og. Massnahmen oder auch die Sanierung.
Berechnet werden die Beiträge nach der jeweiligen Satzung der Gemeinde. Im Allgemeinen trägt die Gemeinde einen Teil, den sogenannten Eigenenteil, der Rest wird auf die Grundstückseigentümer verteilt. Verteilt werden die Kosten nach einer Formel, Grundstücksfläche mal einen Nutzungsfaktor.
Anliegerbeiträge oder auch Erschliessungskosten können auch nach vielen Jahren noch erhoben werden, als Immobilienkäufer sollte man sich im Notarvetrag zusichern lassen, das hier keine Rechnungen/ Forderungen der Gemeinde anhänig sind. Die Beitragsbescheide der Gemeinden sind nicht immer korrekt und sollten im Zweifel geprüft und angefochten werden. Die Frist für eine Anfechtung ist i.A. nicht besonders lang und beträgt ca. einen Monat.
