- Details
- Veröffentlicht am Freitag, 27. Februar 2015 09:37
Grundstücksgrenzen vor Immobilienkauf immer überprüfen
Vor dem Erwerb einer Immobilie, sollten auch immer die Grundstücksgrenzen überprüft werden. Dies hilft später Ärger zu vermeiden. Die augenscheinliche Grenze eines Grundstücks, muss nicht immer die rechtliche laut Liegenschaftskataster sein.
Nur weil ein Zaun schon 50 Jahre an einer Stelle steht, muss dies nicht bedeuten das dieser auch richtig steht. Teile des Grundstückes könnten gepachtet oder gemietet sein und dies schon seit vielen Jahrzehnten.
Der erste Weg vor einem Immobilienkauf, sollte deshalb zum Katasteramt sein. Hier kann man eine beglaubigte oder unbeglaubigte Flurkarten erwerben und die Grundstücksgrenzen sehen. Viele Immobilien sind übrigens auch nicht eingemessen. Flurkarten oder Katsaterpläne, kann man auch bei den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erwerben, oder auf dem Postwege bestellen. Da das für Nordhausen zuständige Katasteramt in Artern liegt, ist dies der kürzere und schnellere Weg.
Anhand von Messpunkten, soweit vorhanden, kann man dann die Grundstücksgrenze nachvollziehen. Das Zäune nicht genau auf der Grundstücksgrenze stehen, kommt übrigens viel öfter vor als man denkt. Auch Grenzüberbauungen sind durchaus "üblich" und bleiben viele Jahre oder Jahrzehnte unbemerkt.
