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- Veröffentlicht am Mittwoch, 15. April 2015 13:56
Altlasten auf Industriegrundstücken
Vor dem Erwerb einer Industrie/ Gewerbeimmobilie sollte auch das Problem möglicher Altlasten untersucht werden. Stellt sich nach dem Erwerb heraus, dass ein Grundstück mit Altlasten belastet ist, kann dies sehr erhebliche finanzielle Folgen für den neuen Eigentümer haben.
Bodenaustausch und Entsorgung des belasteten Erdreiches als Sondermüll, kostet erhebliche Summen.
Wie sollte man vorgehen. Einen ersten Hinweis auf mögliche Altlasten kann die Lage der Immobilie geben. Befindet sich diese in einem Industriegebiet, sollte man immer aufmerksam werden. Auch Strassennamen wie z.B. Industriestrasse, Gerberstrasser oder Giesserstrasse können Hinweise auf eine frühere industrielle Nutzung geben. Diese kann auch schon viele Jahrzehnte zurück liegen.
Im Freistaat Thüringen gibt es weiterhin ein Altlastenkataster. Zuständig für Fragen im Zusammenhang mit Altlasten sind die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, in besonderen Ausnahmefällen auch das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast sind den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mitzuteilen.
Zuständig für Fragen im Zusammenhang mit Altlasten sind grundsätzlich die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, in besonderen Ausnahmefällen das Thüringer Landesverwaltungsamt. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast sind den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mitzuteilen.
