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Altlasten   auf   Industriegrundstücken 

Vor  dem  Erwerb  einer  Industrie/  Gewerbeimmobilie   sollte  auch das Problem  möglicher Altlasten  untersucht   werden.   Stellt    sich nach dem  Erwerb  heraus, dass  ein  Grundstück  mit Altlasten  belastet  ist, kann  dies  sehr  erhebliche  finanzielle  Folgen  für  den neuen Eigentümer haben.

Bodenaustausch  und  Entsorgung     des belasteten  Erdreiches  als  Sondermüll, kostet  erhebliche  Summen.

Wie sollte man  vorgehen.  Einen ersten Hinweis  auf mögliche Altlasten   kann die Lage  der Immobilie geben. Befindet sich diese in einem Industriegebiet, sollte man  immer aufmerksam  werden.  Auch Strassennamen  wie  z.B.  Industriestrasse, Gerberstrasser  oder Giesserstrasse  können  Hinweise  auf   eine  frühere industrielle  Nutzung  geben. Diese  kann  auch schon  viele Jahrzehnte  zurück liegen.

Im  Freistaat  Thüringen  gibt es  weiterhin  ein Altlastenkataster.  Zuständig für Fragen im Zusammenhang mit Altlasten sind  die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, in besonderen Ausnahmefällen auch das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast sind den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mitzuteilen.

Zuständig für Fragen im Zusammenhang mit Altlasten sind grundsätzlich die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, in besonderen Ausnahmefällen das Thüringer Landesverwaltungsamt. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast sind den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mitzuteilen.