- Details
- Veröffentlicht am Sonntag, 03. Mai 2015 06:35
Überwachungskamera an der eigenen Immobilie
Eine Überwachungskamera am eigenem Haus, scheint eine gute Möglichkeit um sich vor unliebsamen Besuchen zu schützen. Bevor man zu schrauben anfängt, oder schrauben lässt, sind einige rechtliche Fragen zu beachten.
Die Überwachung der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks ist zwar grundsätzlich zulässig. Es ist aber nicht erlaubt den öffentlichen Raum wie z.B. den Gehweg vor dem Haus, oder Nachbars Garten zu überwachen. Die Videoüberwachung ist durch ein Schild sichtbar zu machen.
Gerade Nachbarn könnten sich durch die Videoüberwachung provoziert fühlen, denn niemand kann von aussen sehen was genau aufgezeichnet wird. Niemand muss es akzeptieren wenn sein Bild aufgezeichnet wird, oder gar ins Internet gestreamt wird. Ungesicherte Überwachungskameras kann man sehr viele im Netz finden.
Möglicherweise dient eine Alarmanlage dem eigenem Sicherheitsinteresse besser, als eine Überwachungskamera. So lassen sich Probleme mit den Nachbarn vermeiden.
