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Lagerfeuer laut  Stadtsatzung

In  den 80 ziger Jahren  war es noch recht einfach ein Lagerfeuer  auf dem eigenem Grundstück  zu machen.  Heute  gibt  es in den meisten Gemeinden  dazu Satzungen.   Dies bedeutet, offene Feuer sind  nur an wenigen  Tagen im Jahr überhaupt  erlaubt. ( Brenntage )

Allerdings  sind  die Bestimmungen  in den  Bundesländern   dazu recht  verschieden und  Brandenburg oder Thüringen,    unterscheiden  sich durchaus.

Grundsätzlich lässt  sich sagen,  das  Grillen  oder  Feuer in einer Feuerschale  i.A. kein Problem darstellen.   Offene  Feuer  benötigen allerdings  meist eine Genehmigung.   Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen seitens des Ordnungsamtes rechnen.

Für  das Feuer sollte  nur  gut  durch getrocknetes  Holz verwendet werden,  so bleibt  die  Rauchentwicklung  gering, und Nachbarn  oder Anlieger  werden wenig belästigt.   Es  sollte  auf Brandschutz  geachtet  werden,  das heisst  das Feuer  sollte  ständig  unter  Aufsicht sein.

Leicht  entflammbare  Gegenstände  oder  Flüssigkeiten weit genug entfernt stellen und sicherheitshalber   einen Feuerlöscher bereit halten.

Offene Lagerfeuer  sind meist nicht gestattet