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- Veröffentlicht am Dienstag, 09. Juni 2015 10:45
Lagerfeuer laut Stadtsatzung
In den 80 ziger Jahren war es noch recht einfach ein Lagerfeuer auf dem eigenem Grundstück zu machen. Heute gibt es in den meisten Gemeinden dazu Satzungen. Dies bedeutet, offene Feuer sind nur an wenigen Tagen im Jahr überhaupt erlaubt. ( Brenntage )
Allerdings sind die Bestimmungen in den Bundesländern dazu recht verschieden und Brandenburg oder Thüringen, unterscheiden sich durchaus.
Grundsätzlich lässt sich sagen, das Grillen oder Feuer in einer Feuerschale i.A. kein Problem darstellen. Offene Feuer benötigen allerdings meist eine Genehmigung. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen seitens des Ordnungsamtes rechnen.
Für das Feuer sollte nur gut durch getrocknetes Holz verwendet werden, so bleibt die Rauchentwicklung gering, und Nachbarn oder Anlieger werden wenig belästigt. Es sollte auf Brandschutz geachtet werden, das heisst das Feuer sollte ständig unter Aufsicht sein.
Leicht entflammbare Gegenstände oder Flüssigkeiten weit genug entfernt stellen und sicherheitshalber einen Feuerlöscher bereit halten.

Offene Lagerfeuer sind meist nicht gestattet
