Bewertung:  / 0
SchwachSuper 

Bussgeld von privater Parkkontrolle

Insbesondere  Betreiber  von privaten  Supermärkten  oder  Einkaufszentren haben oft das Problem, dass Ihre Parkplätze  von Anliegern  oder  Pendlern genutzt  werden.  Die eigentlichen  Kunden  der Unternehmen  finden dann oft   gar keinen  Parkplatz  mehr  vor.  Der Parkplatz  ist  voll,  der  Supermarkt ist leer.

Zunehmend  gehen deshalb  die  Eigentümer solcher Immobilien  dazu über,   den Parkraum  kontrollieren  zu lassen und  bei Parkzeitüberschreitung   eine  Strafzahlung  zu  verlangen, oder  das Auto  gar  abschleppen  zu  lassen.  Auch  die Parkkralle kommt  gern mal  zum  Einsatz und  wird nur gegen  Gebühr  wieder  gelöst.

Da  ein  solcher Parkplatz  kein öffentlicher  Raum  ist, ist dies  auch grundsätzlich  rechtens.    Ein Immobilieneigentümer stellt  den Parkraum schliesslich   für  seine  Kunden,  bzw.  Besucher  zur  Verfügung. Es ist  aber notwendig, deutlich  mit gut lesbaren Schildern darauf hin zuweisen,  dass  dieser  Parkraum  nur  für  Kunden und Besucher reserviert  ist.  Ist  der Parkraum nicht als solcher ausgezeichnet,  sind  Strafgelder unzulässig.

Bussgelder welcher ein privater Parkplatzbetreiber  berechnet  müssen übrigens angemssen und ortsüblich sein.  Berechnet  z.B.  die Gemeinde  für  eine  Parkzeitüberschreitung  von 1 Stunde  5.- Euro, so ist dies die Summe  an welcher sich auch private  Eigentümer von Parkplätzen   orientieren  müssen.