- Details
- Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juli 2015 14:41
Rauchmelder werden auch in Thüringen Pflicht
Rauchmelder, auch Brandmelder genannt, sind kleine Geräte welche beim Auftreten von Rauch eine akustisches und optisches Signal von sich geben und so schlafende Personen warnen können. So können Todesopfer oder schwere Verbrennungen bei Wohnungsbränden verhindert werden.
Wo diese eingebaut werden müssen ist im Bauordnungsrecht geregelt und damit bundesweit unterschiedlich. Eingeführt wurden Rauchmelder in Thürigen erstmalig im Jahre 2004.
Nachgerüstet werden müssen alle Wohnungen bis zum 31.12.2018. Folgende Zimmer müssen mit Rauchmeldern ausgerüstet werden, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure und Aufenthaltsräume in Wohnungen.
