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Rauchmelder  werden  auch in Thüringen Pflicht

Rauchmelder, auch Brandmelder genannt,     sind  kleine Geräte  welche beim Auftreten  von Rauch  eine akustisches und optisches Signal  von sich geben und so  schlafende  Personen  warnen können. So können Todesopfer  oder schwere Verbrennungen bei Wohnungsbränden  verhindert  werden.

Wo  diese eingebaut werden müssen ist im Bauordnungsrecht geregelt und damit bundesweit unterschiedlich.  Eingeführt   wurden Rauchmelder in Thürigen erstmalig im Jahre  2004.

Nachgerüstet werden müssen  alle  Wohnungen  bis zum   31.12.2018.  Folgende  Zimmer müssen mit Rauchmeldern  ausgerüstet  werden, Schlafzimmer, Kinderzimmer,  Flure und  Aufenthaltsräume  in Wohnungen.