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- Veröffentlicht am Dienstag, 04. August 2015 10:38
Wertgutachter aus näherem Umkreis auswählen
Eine Immobilie muss zwar vor einem Verkauf grundsätzlich nicht durch einen Immobiliengutachter bewertet werden, aber oftmals ist dies vorteilhaft. Auf alle Fälle sollte ein Wertgutachter aus der Nachbarschaft ausgewählt werden, denn dieser kennt die Immobiliewerte hier besser als ein Gutachter von weit weg. Wenn man aus Erfurt kommt, kennt man den Markt hier besser als ein Gutachter aus Hamburg.
Insbesondere wenn mehrere Parteien betroffen sind, wie bei Scheidungen oder Erbengemeinschaften, sollte ein Gutachten eingeholt werden. Die beteiligten Parteien sollten gemeinsam einen Gutachter auswählen, damit sich keine Partei übervorteilt fühlt.
Die Anschriften von gerichtlich vereidigten Wertgutachtern erfärt man i.A. beim Amtsgericht, oder bei der IHK. In Nordhausen wäre also das Amtsgericht Nordhausen, oder die IHK Nordhausen der richtige Ansprechpartner.
Wenn nur eine Partei einen Wertgutachter beauftragt, ist diese Gutachten ein Parteigutachten und kann bei einer folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung der Parteien, als solches verworfen werden. Der Richter gibt dann ein Obergutachten in Auftrag, wieder mit Kosten verbunden.
Neben einem kompletten Wertgutachten, gibt es auch eine sogenannte gutachterliche Stellungnahme welche nicht so umfangreich und damit kostengünstiger ist.
