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- Veröffentlicht am Montag, 10. August 2015 10:34
Grundstücksfrage bei Garagenkauf vorher genau abklären
Vor dem Kauf einer Garage sollte die Frage des Grundstückseigentums genau geklärt werden. Sehr viele Garagen stehen auf kommunalen Grundstücken und nicht auf Eigentumsland. Für die Nutzung des Grundstücks zahlt man der Gemeinde eine jährliche Pacht. Dies ist in einem persönlichen Pachtvertrag geregelt.
Sehr viel Gemeinden gestatten den Weiterverkauf der Garagen nicht, selbst eine Vermietung ist oft nicht statthaft. Dies gilt insbesondere für Garagen in den neuen Bundesländern, welche sich oft in sehr grossen Garagenkomplexen befinden. Hier wurden nach 1990 sehr oft neue Pachtverträge abgeschlossen, welche einen Weiterverkauf, oder selbst eine Weitervermietung, ausschliessen.
Aus diesem Grunde sollte genau abgeklärt werden, ob der Grundstückseigentümer den Pachtvertrag im Verkaufsfall, umschreibt. Nichts ist ärgerlicher als wenn man den Kaufvertrag unterschrieben und den Kaufpreis bezahlt hat und dann der Grundstücksbesitzer, den Pachtvertrag für das Land nicht umschreibt.
Am sichersten ist man, wenn man eine Garagen auf Eigentumsland erwirbt.
