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Grundstücksfrage bei Garagenkauf vorher genau abklären

Vor dem Kauf  einer  Garage  sollte  die Frage des Grundstückseigentums genau geklärt  werden. Sehr  viele  Garagen  stehen  auf kommunalen Grundstücken und nicht  auf Eigentumsland.  Für die Nutzung  des  Grundstücks  zahlt man  der Gemeinde eine jährliche  Pacht.  Dies ist in einem  persönlichen  Pachtvertrag  geregelt.

Sehr viel Gemeinden  gestatten  den Weiterverkauf  der Garagen nicht,  selbst eine Vermietung ist oft nicht statthaft.  Dies  gilt  insbesondere  für Garagen in  den neuen Bundesländern, welche   sich oft  in sehr grossen Garagenkomplexen befinden.  Hier  wurden nach 1990  sehr  oft neue Pachtverträge  abgeschlossen,  welche einen Weiterverkauf, oder selbst eine Weitervermietung, ausschliessen.

Aus diesem Grunde sollte genau  abgeklärt  werden,  ob  der Grundstückseigentümer  den Pachtvertrag im Verkaufsfall, umschreibt. Nichts ist ärgerlicher als wenn man den Kaufvertrag unterschrieben  und den Kaufpreis bezahlt hat und dann  der Grundstücksbesitzer, den Pachtvertrag  für  das Land nicht umschreibt.

Am sichersten ist man, wenn man eine Garagen auf Eigentumsland  erwirbt.