- Details
- Veröffentlicht am Freitag, 16. Oktober 2015 15:41
- Zugriffe: 2717
Beschlagnahme von leer stehenden Immobilien
Aufgrund der weiterhin starken Flüchtlingszuströme, denken immer mehr Bundesländer auch über die Beschlagnahme von leer stehenden Immobilien nach. Nach Hamburg, hat jetzt auch Bremen ein Gesetz auf den Weg gebracht, leer stehende Immobilien beschlagnahmen zu können.
Dies soll als letzte Möglichkeit dienen, wenn eine gütliche Einigung mit dem Besitzer nicht möglich ist.
Im wesentlichen geht es dabei um leer stehende Gewerbeimmobilien wie Supermärkte, Baumärke oder Bürogebäude. Aber auch Wohnimmobilien sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Besitzer bekommen eine Entschädigung, die Höhe legt dabei die Sozialbehörde fest. Hamburg hatte als erstes Bundesland im September 2015 ein solches Gesetz auf den Weg gebracht.
Auch Berlin und Brandenburg denken über solche Regelungen nach, konkrete Gesetzt gibt es allerdings derzeit noch nicht.
