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Beschlagnahme  von leer stehenden Immobilien

Aufgrund der  weiterhin  starken  Flüchtlingszuströme,   denken immer mehr  Bundesländer auch über die Beschlagnahme   von leer stehenden Immobilien nach.  Nach  Hamburg, hat  jetzt  auch Bremen  ein Gesetz  auf den  Weg gebracht,   leer  stehende Immobilien  beschlagnahmen  zu können.

Dies  soll als letzte  Möglichkeit  dienen, wenn eine gütliche Einigung mit  dem Besitzer  nicht möglich  ist.

Im wesentlichen geht es dabei  um leer stehende  Gewerbeimmobilien  wie Supermärkte, Baumärke  oder  Bürogebäude.  Aber auch Wohnimmobilien  sind nicht grundsätzlich  ausgeschlossen.

Die Besitzer  bekommen eine  Entschädigung,  die  Höhe legt dabei die Sozialbehörde  fest. Hamburg  hatte als erstes Bundesland  im September  2015  ein solches Gesetz  auf den Weg gebracht.

Auch  Berlin und Brandenburg  denken  über solche Regelungen nach, konkrete Gesetzt gibt es allerdings derzeit  noch nicht.