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- Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Oktober 2015 11:25
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Versicherungsschutz bei Graffitischäden an Immobilien
Vor allem in Ballungsgebieten und Großstädten, sowie dicht bewohnten Gebieten werden auf Häuserfassaden, Mauern und Garagentore immer wieder Bilder, Slogans und Texte aufgesprüht.
Kostspielig wird es für den Hausbesitzer, wenn er den durch das Graffiti entstandenen Schaden wieder entfernen lassen will. Denn meist können die „Graffiti-Künstler“ nicht ermittelt und so auch nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden. Wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus?
Nicht jede Versicherung übernimmt Graffitischäden. Deshalb raten Versicherungen, vor allem Immobilienbesitzern in Ballungsgebieten, die Wohngebäudeversicherung zu überprüfen, ob neben dem üblichen Versicherungsschutz, auch Graffiti mit versichert ist ?!
Wichtig ist, dass der Immobilieneigentümer die Graffitischäden am Gebäude unverzüglich sowohl der Polizei als auch dem Versicherer meldet und am besten gleich mit Fotos oder Videos, dokumentiert. Die Versicherung benötigt für Ihre Unterlagen und die Bearbeitung des Versicherungsfalles, das Aktenzeichen der Strafanzeige bei der örtlichen Polizei.
